Lena85 hat geschrieben:
... Wenn man es selbst zerstört, so ist es undankbar. (Selbstmord)
Kann es sein, dass hierbei keine so allgemeine Antwort angebracht ist, denn es hängt immer von der Situation ab, in der der Suizid vollzogen wird. Handelt es sich bei dem Grund dafür um eine nur temporäre Stimmung (wie zum Beispiel Liebeskummer oder einen großen emotional schwerwiegenden Verlust), so kann man dies als "unnötig" bzw als "undankbar" bezeichnen. Was ist aber, wenn jemand sich seines eigenen Lebens beraubt, um jemand anderes zu Retten, oder aber um einen unvermeidbaren qualvollen Tod vorauszueilen? In solchen fällen trifft die Aussage über Dankbarkeit nicht mehr zu.
Lena85 hat geschrieben:
Ich denke es ist Ungerecht jemandem den Tod zu wünschen, denn damit nimmst du ihm das Recht Fehler zu erkennen, einzusehen, Reue zu zeigen!
Erstens: Wir redeten nicht vom Todeswunsch aus subjektiven bzw egoistischen Beweggründen, sondern eher vom Urteil: Tod, wobei es sich um eher um eine objetiv gemessene Bestrafung handelt. Zweitens: Dazu schrieb ich ...
Nashi himself hat geschrieben:
bei der Todesstrafe sehe ich es so, das der Verurteilte die Wahl bekommen sollte, ob er den Tod wählt oder ein Leben hinter Gittern. Wenn er den Tod wählt, so ist das seine eigene Entscheidung und der dessen Vollzug somit keine Strafe am Leben.
Was die Sache mit dem "Leben als Geschenk" betrifft, so kann man über diese Ansicht leider nicht sehr viel diskutieren, da diese Aussage schon fast einen Religiösen Hintergrund hat (Wer hat uns denn das Leben geschenkt?). Ich persönlich sehe das Leben als ein Umstand, der sich ergibt und den wir allein in unseren eigenen Händen halten: Jeder für sich selbst sein eigenes Leben.