
okay, hast wohl recht, bin ehrlich gesagt voll der Foren-Newbie^^
also, folgendes weiß ich (bzw. glaube ich zu wissen):
kurz zusammengefasst:
Weil der Mensch als Zweck existiert (s. kat. Imperativ, Menschheitszweckformel) und die Fähigkeit zur sittlichen Autonomie hat, d.h.
frei und moralisch handeln kann, besitzt er Würde.
So, dann kommt irgendwas mit "Willkürfreiheit", was mir äußerst schleierhaft erscheint...
Und diese Freiheit zu erhalten und gleichzeitig einzuschränken ist die Aufgabe des Staates bei Kant?
Steht ja im Grundgesetz: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"
Also das sind so Bruchstücke, was ich weiß, aber mir fehlt da irgendwie der Zusammenhang.
okay so, plotin
