Liebe Kant-Profis
Ich suche eine Stelle (aus der Kr.d.pr.V.?), in der es heißt, dass selbst ein Verurteilter/Bestrafter die Rechtmäßigkeit seiner Bestrafung einsehen können muss.
Ein längere Google-Recherche blieb ohne Ergebnis. Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank
Joka
